Visualisierung Areal Auf dem Wolf (© Schweizerische Bundesbahnen SBB)
Der Grosse Rat beschloss am 15.3.2023, der Beschlussvorlage der Bau- und Raumplanungskommission zum Ratschlag “Areal Wolf” betreffend Festsetzung eines Bebauungsplans, Zonenänderung, Änderung Lärmempfindlichkeitsstufe, Änderung Wohnanteilplan sowie Änderungen Bau- und Strassenlinien im Bereich St. Jakobs-Strasse, Güterbahnhof Wolf zuzustimmen.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zehn Tagen nach der Zustellung Rekurs beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.
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