Mitwirkung

Bild: inberlinwohnen.de

Die Mitwirkung der Quartierbevölkerung ist der GuKo ein wichtiges Anliegen – ein Fokus liegt darauf, wie mensch neben in Vereinen u. ä. organisierte Personen auch mehr „nicht Organisierte“ beteiligen könnte. So sollte möglichst ein breites Spektrum an verschiedenen Meinungen, Bedürfnissen und Einschätzungen bspw. in geplante Bauprojekte einfliessen. Es besteht grosses Interesse an den Stadtentwicklungsprojekten rund ums Gundeli, ihrer Einbettung ins Quartier sowie an Verkehrsfragen. Die Rolle der GuKo dabei ist, Informationsmöglichkeiten zu bieten und Prozesse zu begleiten.

Hier geht's zu den aktuellen Mitwirkungsprojekten:

Mitwirkung der Quartierbevölkerung

§ 55 Quartiere 

Der Staat bezieht die Quartierbevölkerung in seine Meinungs- und Willensbildung ein, sofern ihre Belange besonders betroffen sind. (Kantonsverfassung 2005) Die Verordnung über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung vom 22. Mai 2007 sowie der Leitfaden zur Mitwirkung der Quartierbevölkerung in der Stadt Basel setzen diesen Auftrag um.


Die Gundeldinger Koordination ebenso wie die beiden Stadtteilsekretariate Kleinbasel und Basel West sind in den Quartieren die erste Anlaufstelle für Mitwirkungsanliegen. Bei Fragen und Anliegen zur Mitwirkung wenden Sie sich bitte an uns. Innerhalb der Verwaltung liegt die Triagestelle für die Mitwirkung der Quartierbevölkerung bei der Kontaktstelle für Quartierarbeit im Präsidialdepartement.

Unser Partizipationsverständnis

Unter Partizipation wird das Recht auf freie, gleichberechtigte und öffentliche Teilhabe der Bevölkerung an gemeinsamen Diskussions- und Entscheidungsprozessen in Gesellschaft, Staat und Institutionen, in institutionalisierter oder offener Form verstanden (Knauer/Sturzenhecker 2005). Dabei wird unterschieden zwischen einer formellen Beteiligung (Stimm-recht, Initiative, Einsprache) und einer informellen Beteiligung wie der Mitwirkung bei der Sanierung des Margarethen-parks oder der Überbauung im Areal Dreispitz Nord.


Gemäss §55 der Kantonsverfassung Basel-Stadt ist vorgesehen, dass der Staat die Quartierbevölkerung in seine Meinungs- und Willensbildung einbezieht, sofern ihre Belange besonders betroffen sind.


Damit sollen die von einer planerischen Entscheidung besonders Betroffenen (im Sinne von sich betroffen Fühlenden) einbezogen werden. Dazu zählen Anwohner:innen und Nutzer:innen eines Vorhabens wie bspw. einer Tramplanung oder Änderungen im öffentlichen Raum (Parkanlagen, Rhein). Fürst et al. (2001) definieren Partizipation als Teilnahme oder Teilhabe an solchen Planungs- und Entscheidungsvorgängen. Beteiligung und Partizipation stehen immer in einem Kontext. Die Teilhabe an Entscheidungsprozessen hat einen Rahmen, der von den Entscheidungstragenden vorgegeben oder sogar gemeinsam ausgehandelt wird. Mitwirkungsprozesse haben einen Anfang und ein Ende. Sobald die Ergebnisse der Mitwirkung in die politischen Gremien eingebracht werden (Ratschlag, Abstimmung), endet eine informelle Phase und die formale Phase beginnt. Bei grossen Planungsverfahren wie Arealentwicklung mit Zeithori-zonten von 10-20 Jahren wiederholen sich Phasen der Mitwirkung im Wechsel mit politischen Entscheidungsverfahren.

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